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   BAG, 28.09.1988 - 4 AZR 328/88   

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https://dejure.org/1988,12608
BAG, 28.09.1988 - 4 AZR 328/88 (https://dejure.org/1988,12608)
BAG, Entscheidung vom 28.09.1988 - 4 AZR 328/88 (https://dejure.org/1988,12608)
BAG, Entscheidung vom 28. September 1988 - 4 AZR 328/88 (https://dejure.org/1988,12608)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vergütung eines Druckers nach dem Lohnrahmentarifvertrag (LRTV) - Voraussetzungen in die Eingruppierung der tariflichen Bestimmungen des LRTV - Tätigkeitsbereich eines Druckers und deren Lohngruppierung - Berücksichtigung der Eingruppierung nach LRTV hinsichtlich der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 21.10.1987 - 4 AZR 49/87

    Eingruppierung: Bogenmontierer in der Druckindustrie, LRTV für die gewerblichen

    Auszug aus BAG, 28.09.1988 - 4 AZR 328/88
    Für die Eingruppierung ist die überwiegende Tätigkeit maßgebend, wobei die abstrakten Tätigkeitsmerkmale entscheidend sind (BAG Urteil vom 21. Oktober 1987 - 4 AZR 49/87 - AP Nr. 19 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie m.w.N.).

    Daraus folgt, daß die Tätigkeit, die den Anforderungen eines Richtbeispiels nicht in vollem Umfange entspricht, die abstrakten Tätigkeitsmerkmale der begehrten Lohngruppe dann erfüllen kann, wenn zum Ausgleich für die im Einzelfall fehlende Tätigkeit andere Tätigkeiten hinzukommen, die tariflich gleichermaßen zu bewerten sind (BAG Urteil vom 21. Oktober 1987 - 4 AZR 49/87 - AP Nr. 19 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie).

  • BAG, 16.06.1987 - 4 ABR 63/86

    Lohnrahmentarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer - Umgruppierung von

    Auszug aus BAG, 28.09.1988 - 4 AZR 328/88
    Zu der in einem Richtbeispiel beschriebenen Tätigkeit rechnen auch die mit ihr unmittelbar zusammenhängenden Arbeiten (BAG Beschluß vom 16. Juni 1987 - 4 ABR 63/86 - nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

    Auszug aus BAG, 28.09.1988 - 4 AZR 328/88
    Vielmehr ist der Begriff des "verantwortlichen" Einrichtens und Fortdrucks an Bogendruckmaschinen mit vier und mehr Farbwerken nach dem allgemeinen Sprachgebrauch dahingehend auszulegen, daß darunter die Verpflichtung des Druckers zu verstehen ist, dafür einstehen zu müssen, daß in dem ihm übertragenen Aufgabenbereich die zu erledigenden Druckaufträge sachgerecht, pünktlich und vorschriftsmäßig ausgeführt werden (vgl. BAGE 51, 356, 368 ff. = AP Nr. 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 12.03.1986 - 4 AZR 534/84

    Tarifgerechte Eingruppierung eines Sachbearbeiters in der Druckindustrie -

    Auszug aus BAG, 28.09.1988 - 4 AZR 328/88
    Auch hier entspricht es aber dem Willen der Tarifvertragsparteien, der mit der Verwendung der Bezeichnung "Auslegungshilfe" deutlich zum Ausdruck kommt, daß die Richtbeispiele bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe in den abstrakten Tätigkeitsmerkmalen und bei der tariflichen Bewertung von Tätigkeiten, die als Richtbeispiel nicht genannt sind, heranzuziehen sind (BAGE 45, 121, 126 = AP Nr. 134 zu § 1 TVG Auslegung m.w.N.; Urteil vom 12. März 1986 - 4 AZR 534/84 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie).
  • BAG, 08.02.1984 - 4 AZR 158/83

    Vergütungsmerkmale: Beispiele - Kassierer an Verbrauchermarktkassen im

    Auszug aus BAG, 28.09.1988 - 4 AZR 328/88
    Auch hier entspricht es aber dem Willen der Tarifvertragsparteien, der mit der Verwendung der Bezeichnung "Auslegungshilfe" deutlich zum Ausdruck kommt, daß die Richtbeispiele bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe in den abstrakten Tätigkeitsmerkmalen und bei der tariflichen Bewertung von Tätigkeiten, die als Richtbeispiel nicht genannt sind, heranzuziehen sind (BAGE 45, 121, 126 = AP Nr. 134 zu § 1 TVG Auslegung m.w.N.; Urteil vom 12. März 1986 - 4 AZR 534/84 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie).
  • BAG, 18.02.1987 - 4 ABR 35/86

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung von Arbeitnehmern -

    Auszug aus BAG, 28.09.1988 - 4 AZR 328/88
    Zwar ist der Kläger mit dem Einrichten und dem Fortdruck an Bogendruckmaschinen beschäftigt und ist er auch als "Mehrfarbendrucker" im Tarif sinne anzusehen, da er mehrere Farben autotypisch ineinander druckt (vgl. BAG Beschluß vom 18. Februar 1987 - 4 ABR 35/86 - AP Nr. 13 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie).
  • BAG, 24.01.1985 - 2 AZR 67/84

    Auflösungsvertrag - Eigenkündigung mit abgekürzter Frist - Kündigungserklärung -

    Auszug aus BAG, 28.09.1988 - 4 AZR 328/88
    Auch hier entspricht es aber dem Willen der Tarifvertragsparteien, der mit der Verwendung der Bezeichnung "Auslegungshilfe" deutlich zum Ausdruck kommt, daß die Richtbeispiele bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe in den abstrakten Tätigkeitsmerkmalen und bei der tariflichen Bewertung von Tätigkeiten, die als Richtbeispiel nicht genannt sind, heranzuziehen sind (BAGE 45, 121, 126 = AP Nr. 134 zu § 1 TVG Auslegung m.w.N.; Urteil vom 12. März 1986 - 4 AZR 534/84 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie).
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